Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VHS Kappeln e. V.

1. Geltung
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der VHS-Kappeln e.V.. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie diese Ordnung zur Kenntnis genommen haben und anerkennen.
2. Anmeldungen
Anmeldungen können schriftlich oder telefonisch, per E-Mail oder Post in der VHS-Geschäftsstelle erfolgen (Anmeldekarte, digital per Homepage-Warenkorb, formlos schriftlich, telefonisch o.a.).
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren, wenn die jeweilige Veranstaltung zustande kommt. Anmeldungen von Minderjährigen sind von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. In der Regel erfolgt keine Bestätigung einer Anmeldung, sie gilt als angenommen, sofern keine Absage durch die VHS gegeben wird. Bei Kursen mit mehr als 10 Terminen kann eine verspätete Anmeldung nur bis zum 3. Kurstag erfolgen.
Kenntnis und Anerkennung der AGB wird mit der Anmeldung bestätigt.
3. Teilnahmebeschränkungen
Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z. B. Höchst-/Mindesteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
4. Probeteilnahme
Eine Probeteilnahme ist grundsätzlich nur bei Kursen mit mehr als 10 Terminen möglich. Bei diesen kann ein kostenpflichtiger Probetermin wahrgenommen werden, sofern bei der Anmeldung dieser als Probetermin erklärt wird. Die Probeteilnahme kann nur am ersten Kurstag wahrgenommen werden. Die Gebühren für den Probetermin sind festgelegt und betragen einmalig 10 €. Sollte der Teilnehmende sich nach dem Probetermin zu der Teilnahme an dem Kurs entschließen, wird die ggf. anteilige Kursgebühr abzgl. der bereits geleisteten Gebühr fällig.
Die Teilnahme am Probetermin und die Zahlung der Gebühr führen nicht zu einer automatischen Anmeldung in den Kurs. Die An-meldung in den Kurs ist möglich, wenn der Kurs nicht bereits komplett belegt ist und der Teilnehmende die Absicht, den Kurs zu buchen, direkt nach dem 1. Kurstermin der VHS mitteilt (siehe Anmeldungen).
5. Datenerfassung
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass die persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Informationen des Teilnehm- enden gespeichert werden.
6. Abmeldungen
Abmeldungen müssen schriftlich spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn (für Bildungsurlaube drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) in der VHS-Geschäftsstelle eingehen. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben sowie Abmeldung bei der Kursleitung ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf. Es kann eine Ersatzperson benannt werden.
7. Gebühren
Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt.
Die Anmeldefrist endet 10 Tage vor Kursbeginn. Bei einer späteren Anmeldung kann die Teilnahme aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden. Sollte eine Teilnahme ermöglicht werden, muss der Teilnehmer die Einzahlung der Kursgebühr gegenüber dem Kursleiter bei Kursantritt belegen (Überweisungskopie o. Kontoauszug). Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die Entrichtung der Kursgebühr erfolgt nach Zahlungsaufforderung ausschließlich unbar per Überweisung.
Bei verspätetem Einstieg ist die Kursgebühr in vollem Umfang zu entrichten.
Bei Kursen mit monatlich zu entrichtender Gebühr ist die Kursgebühr zum jeweiligen Monatsbeginn zu entrichten.
Vorträge werden ausschließlich an der Abendkasse oder, bei vorheriger Anmeldung, per Lastschrift bezahlt. Eine Überweisung ist nicht möglich.
Bei Verstoß gegen die Gebührenbedingungen kann die VHS den Vertrag mit dem Teilnehmenden kündigen.
8. Sonstige Gebühren
Zusätzliche Gebühren (z. B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) werden neben der Teilnahmegebühr erhoben. Sie werden im Programmheft angekündigt.
9. Ermäßigung
Eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr kann beantragt werden von Mitgliedern des Trägervereins VHS-Kappeln e.V. sowie von allen, die nach eigener Einschätzung den regulären Beitrag nicht zahlen können. Sie beträgt derzeit 15 % der Teilnahmegebühr.
Der Antrag erfolgt formlos und schriftlich an die VHS-Leitung. Es genügt eine kurze Begründung; Nachweise müssen nicht eingereicht werden
Die Ermäßigung wird gewährt, wenn die wirtschaftliche Lage der VHS dies zulässt.
Die VHS-Leitung vertraut darauf, dass jede/r Antragstellende die eigene finanzielle Situation realistisch einschätzt. Es wird begrüßt, wenn möglichst viele Teilnehmende den regulären Beitrag leisten, um das Angebot der VHS zu sichern.
Bei vorsätzlichem und nachweisbarem Mißbrauch kann die Ermäßigung widerrufen und die Teilnahme an weiteren Angeboten ausgeschlossen werden.
10. Rückstände und Mahnungen
Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der VHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Für jede Mahnung kann eine Kostenpausschale von 5,00 € erhoben werden
11. Teilnahme
Teilnehmen kann jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und sich angemeldet hat. Ausnahmen entsprechend der Kursbeschreibung (z.B. Junge VHS) oder nach Absprache mit der VHS.
12. Mindestteilnehmerzahl
Kurse können durchgeführt werden, wenn die im Programmheft angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die Gebühren entrichtet wurden. Bei nicht erreichter Teilnehmendenzahl kann der Kurs entsprechend teurer bzw. gekürzt werden. Spätestens am 2. Kurstermin wird die Gebühr festgesetzt und bei ggf. später in den Kurs eintretenden Teilnehmenden nicht erneut angepasst. Auch bei späterem Kurseintritt ist die volle Gebühr zu entrichten.
13. Kündigung durch Teilnehmende vor Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren
Die Kündigung vor Veranstaltungsbeginn geschieht schriftlich oder mündlich. Es gilt das Datum des Einganges bei der VHS. Bis 2 Wochen vor Beginn wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben; schon gezahlte Gebühren werden erstattet. Ab dann ist der volle Betrag fällig.
14. Kündigung durch Teilnehmende nach Veranstaltungsbeginn/Erstattung von Gebühren
Bei Kündigung nach Veranstalt-ungsbeginn bleibt die Gesamt-summe der Kursgebühr fällig. Rükzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.
15. Absage und Abbruch von Veranstaltungen/Erstattung von Gebühren
Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch und Kürzung erfolgt eine schriftliche Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gebühren nach §5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.
16. Ausschluß von der Teilnahme
Die VHS kann Teilnehmerinnen oder Teilnehmer in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes, durch andere Handlungen oder bei Missbrauch der Ermäßigungsklausel von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.
17. Unterrichtsausfall
Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Abmeldungen müssen schriftlich spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der VHS-Geschäftsstelle eingehen. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben sowie Abmeldung bei der Kursleitung ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.
Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, wird die Gebühr anteilig zurückerstattet. Die Teilnehmenden werden, soweit möglich, über Ausfalltermine informiert.
Unterrichtsausfall, der vom Teilnehmenden zu vertreten ist, wird weder erstattet noch nachgeholt.
18. Ferien
In den Schulferien finden in der Regel keine Kurse statt. Ausnahmen sind Ferienkurse, Bildungsurlaube und Projektangebote.
19. Rückerstattung
Eine Erstattung gezahlter Gebühren erfolgt nur für nicht zustande gekommene Kurse/Kurseinheiten (siehe Unterrichtsausfall).
20. Unterrichtsort
Unsere Angebote werden in den Gebäuden der Gemeinschafts-schule Kappeln , in der Gorch-Fock-Schule, im Begegnungszentrum (BEZ), Ellenberger Str. 27, 24376 Kappeln, und im Gemeindehaus Toestrup durchgeführt.
Gültig sind die in den VHS-Geschäftsstellen ausliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist die VHS mit ihren Veranstaltungen zu Gast in fremden Räumen, verhalten Sie sich bitte dementsprechend respektvoll.
21. Personen mit Beeinträchtigungen
Das VHS-Gebäude Hindenburgstraße 2a, „Buntes Haus“ 24376 Kappeln ist nur bedingt barrierefrei eingerichtet. Das Begegnungszentrum (BEZ), Ellenberger Str. 27, 24376 Kappeln, ist barrierefrei eingerichtet und zugänglich. Die Veranstaltungen der VHS, auch im Gesundheitsbereich, sind Bildungsangebote, Therapieleistungen werden hier nicht erbracht.
22. Nutzungsordnung
Teilnehmende erkennen die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichten sich, sie einzuhalten. Diese können bei der VHS eingesehen werden.
Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln ist in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

23. Mitnahme von Tieren
Es ist untersagt, Tiere in die Gebäude mitzubringen (Ausnahme: Assistenzhunde nach AHundV). Dies gilt für alle Veranstaltungen.
24. Haftung
Teilnehmende sind im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen des Kommunalen Schadensausgleiches versichert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
25. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz (betrifft außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge, bei denen der Vertragsabschluß mittels Telefons, Briefwechsel, E-Mail oder Internet zustande kam):
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VHS Kappeln) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das in der Homepage (www.vhs-kappeln.de) aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
26. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir dazu von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht.
27. Gültigkeit
Falls Teile der AGB ungültig sind, beeinträchtigt das nicht die anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.
28. Haftung
Die VHS Kappeln e. V. schließt die Haftung jedweder Schäden aus (z. B. Unfall- oder Sachschäden), sowie Eigentumsverluste, die während der Veranstaltungen und auf dem Wege von und zu den Lehrstätten eintreten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
Kappeln, den 28.11.2025
Der Vorstand